Platz- und Spielordnung für die Anlagen
Lucienvörder Allee 2 (LvA) und an den Sportplätzen 10 (adSpl)
Platzbelegung
Spielberechtigt sind Vereinsmitglieder mit einer für die Saison gültigen Spielmarke. Sie erhalten die Spielmarken in der Geschäftsstelle nachdem der Jahresbeitrag entrichtet wurde. Bei Verlust der Spielmarke ist dieser in der Geschäftsstelle zu melden, die eine Ersatzmarke ausstellt.
- Die Plätze können montags bis freitags ab 7.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ab 8.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit bespielt werden.
- Vorreservierungen sind nur durch die Abteilungsleitung und die Sportwarte für Punktspiele, Training und Turniere möglich. Die entsprechenden Aushänge neben der Belegungstafel sind zu beachten.
- Die Spielzeit für Einzel beträgt auf allen Plätzen 1 Stunde, beginnend zur vollen Stunde. Für Doppel gelten bis zum Spielzeitende 17.00 Uhr 2 Stunden als Regelspielzeit, danach ebenfalls nur 1 Stunde.
- Die Platzbelegung erfolgt durch Einhängen der Spielmarke auf der Belegungstafel. Zum Buchen reicht es aus, wenn ein Spieler seine Marke einhängt. Allerdings muss er sich bis zum Spielbeginn dann auf der Anlage aufhalten. Bei Spielbeginn müssen alle beteiligten Spieler Ihre Spielmarken einhängen.
- Spieler/innen, die am selben Tag mehr als einmal spielen möchten, haben Spielern/innen, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, Vorrang einzuräumen.
- Auf den Plätzen 7 und 8 der Anlage adSpl haben Jugendliche Vorrang vor Erwachsenen bei der Platzbelegung.
- Vom Platzwart gesperrte Plätze dürfen nicht bespielt werden.
- Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Nach der Grundüberholung im Frühjahr dürfen die Plätze bis auf Widerruf nur mit profillosen Tennisschuhen betreten werden.
Platzpflege
- Am Anfang und am Ende jeder Spielzeit sind trockene Plätze zu beregnen.
- Am Ende jeder Spielzeit sind die Plätze ganzflächig mit den Schleppnetzen abzuziehen und die Linien mit den Linienbürsten zu säubern.
- Kleinere Löcher oder Unebenheiten sind sofort zu füllen und festzutreten. Größere Beschädigungen sind dem Platzwart zu melden.
Ordnung
- Jeder Besucher unserer Anlage hat sich so zu verhalten, dass die Spieler nicht gestört werden. Das gilt insbesondere bei Punktspielen und Turnieren.
- Alle Spieler haben geeignete Sport- bzw. Tenniskleidung zu tragen.
- Das ausschließliche Schankrecht auf der Anlage LvA hat die Clubgastronomie. Eigenversorgung ist daher auf ein Minimum (z.B. Obst, Wasser) zu beschränken. Im Bereich des Clubheims dürfen während der Öffnungszeiten der Clubgastronomie keine mitgebrachten Lebensmittel verzehrt werden.
- Der Club haftet nicht für verloren gegangene Gegenstände und Kleidung.
- Fahrradfahren ist auf der Anlage verboten. Fahrräder sind ausschließlich im Fahrradständer abzustellen. Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen, insbesondere mit Motorrädern, Rollern und Mofas sowie das Abstellen auf der Anlage ist verboten.
- Hunde sind auf der Anlage an der Leine zu führen. Hunde, die den Spielbetrieb, die Ruhe, Ordnung und Sauberkeit stören, sind von der Anlage zu entfernen.
Gastspielordnung
- Wer Mitglied in einem anderen Tennisverein ist, darf als Gast mit einem Clubmitglied spielen. Sie sollten aber nicht mehr als 5x pro Sommersaison als Gast spielen.
- Gastspieler zahlen vor Spielbeginn 5€.
- Sie erhalten Ihre Spielmarke vom Clubwirt, der Geschäftsstelle, im bz-Balance oder von Ingrid Wiggermann. Dort ist die Gastmarke nach der Spielzeit auch wieder abzugeben. Sollte der Clubwirt nicht erreichbar sein, so bezahlt der Gast bei dem ihn begleitenden Clubmitglied und dieses holt die Meldung und Bezahlung nach. Verantwortlich ist immer das begleitende Clubmitglied.
- Bei der Platzbelegung haben Clubmitglieder immer Vorrang vor Gastspielern.
- Spieler/Innen, die ausschließlich an unseren Punktspielen und dem Mannschaftstraining während der Punktspielzeit teilnehmen, zahlen einen Sonderbeitrag von € 58,00 pro Sommersaison.
- Spieler/Innen, die darüber hinaus regelmäßig auf unseren Anlagen Tennis spielen, zahlen einen Sonderbeitrag von € 100,00 pro Saison. Die Mannschaftsführer sorgen für die Bezahlung der Sondergebühr.
- Die Regelungen gelten analog für Kinder und Jugendliche.